Charly (3) schrieb am 07.01.2018 15:18:
Bullshit³
Das Gewaltmonopol berechtigt zu hoheitlichem Handeln, es ist nicht an abstrusen Waffenbesitz, sondern an eine Rechtsstellung gebunden.
Und um diese Rechtsstellung auch durchsetzen zu können, hat die Polizei...? Richtig. Abstrusen Waffenbesitz.