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  • XIAOXI

363 Beiträge seit 11.10.2023

Fehlende Disziplin und Sanktionen im System Schule und der Gesellschaft

Die Kinder und Jugendlichen verbringen einen grossen Teil ihrer Lebenszeit ohne Eltern in der Schule. Das Einmischen von Eltern in sowie auch ausserhalb der Schule, das Bringen und Abholen mit Autos oder sogar Hilfestellung bei den Hausaufgaben sind verpönt. Der Nachwuchs soll selbständig werden und möglichst ohne Eltern klar kommen, bisweilen sich auch gar nicht mit deren veralteten Wertvorstellungen abgeben.

Nun plötzlich, wo das System Schule nicht alleine funktioniert, sollen wieder die Eltern schuld sein.

Selbst wenn man sich gerne vorstellt, wie Migranten aus Machokulturen ihrem Nachwuchs wenig Motivation zum Mitmachen in Schule und Gesellschaft Nahe legen, so bleibt es trotzdem am System, wie man Disziplin einfordert und Verfehlungen sanktioniert. Dann geht es eben nicht, Intensivtäter immer wieder in dieselben Klassen zu inkludieren zum Leidwesen aller anderen Schüler, die natürlich auch gezeigt bekommen, dass Gewalt und Gehässigkeit sich durchaus lohnt, um sich in dieser Gesellschaft zu behaupten, es zumindest keine nennenswerten Konsequenzen hat.

Das fängt beim lächerlichen Strafrecht in Bezug auf Gewaltdelikten an in Deutschland und endet in schlechten Pisa-Noten, die mit Sicherheit noch längst nicht ihre untere Grenze erreicht haben. Das wird in den kommenden Jahren noch schlimmer werden, da sich am System nichts ändert.

Auf "Bild" gibt es gerade passend zum Thema einen geleakten Polizeibericht über die regelmässigen Übergergriffe an einer "Brennpunktschule", dass man nur kotzen könnte. Wenn das Zusammenleben so elementar schon nicht funktioniert, sind schlechte Pisa-Noten das geringe Übel. Bildung ist wohl kein Grundrecht so wie etwa Religionsfreiheit* und sonstiger Quatsch, aber wenn man als Eltern noch um die körperliche Unversehrtheit seiner Schüler fürchten muss, muss man sagen, hat diese Gesellschaft fertig.

*Tatsächlich interessiert sich das GG beim Thema Schule nur für den Religionsunterricht:
Art 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der .... usw.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.12.2023 11:38).

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