wenn man unvoreingenommen an die Sache herangeht, wird man feststellen, das sich niemals das Volk auf der grünen Wiese getroffen hat, um sich zu einem Staat zusammen zu schließen. Es hat auch nie eine Verfassung erarbeitet. Umgekehrt, im GG wird definiert, was das Volk ist. https://www.bundestag.de/resource/blob/643190/7855da277bbd3311dcf26fb17774d711/WD-3-026-19-pdf-data.pdf
Im Falle der BRD war es die bestehende Herrschaft, die das Grundgesetzt formuliert hat, sich von den damaligen Besatzungsmächten hat absegnen lassen und andere Herrschaftsinstitutionen haben es angenommen.
Der Staat gibt sich eine Verfassung. Das ist nirgends anders geregelt. Es ist immer die Herrschaft, die formuliert, wie ihre Herrschaft funktioniert.
Im Falle des Grundgesetztes haben es die Verfasser für nötig oder einfach nur schön gehalten, die ersten 19 Artikel für die Galerie zu formulieren. Entsprechend abstrakt sind sie in ihrer Ausführung. Die Konstitution des Staates beginnt mit Artikel 20. Dort und vor allem in den folgenden Artikeln werden die Institutionen und deren Kompetenzen festgelegt.
Beim Bürger hält sich aber hartnäckig die Vorstellung, dass mit dem GG und dort in den ersten 19 Artikeln festgelegten Rechten so etwas vorliegt wie der Menschennatur entspringende, dem Staat vorausgesetzte "Rechte". Wobei natürlich fraglich ist, wo man die gegebenenfalls einklagen würde.
Manch einer stört sich auch nicht dran, dass er als "der wahre Souverän" nie was bestimmt, nie gefragt wird, dafür aber alle paar Jahre ein Kreuz malen darf. Der gewählte Abgeordnete, dann aber nur seinem Gewissen und nicht dem Wählerauftrag verpflichtet ist. Das ist dann wieder die Sache der Herrschaft sehr frei zu interpretieren, was der Wähler genau beauftragt hat. Wehrt sich der Bürger, muss er in seine Schranken gewiesen werden. "Dem Druck der Strasse" beugt sich die Regierung jedenfalls nicht. usw..