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  • ich_habs_nicht_bestellt

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Re: Freiheit, die gemeint ist?

Gehen Sie bitte weiter... schrieb am 05.01.2022 14:00:

Der parteilose Bürgermeister von Teuchern hat es gewagt, auf einer Corona-Demo zu sprechen. Er äußerte so furchterregende Dinge wie: Wer sich impfen lassen wolle, solle dies tun. Eine Impfpflicht lehne er jedoch ebenso ab wie die "unsinnigen Regeln" 2G und 2G-Plus.

Nun muß er sich vor der Kommunalaufsicht rechtfertigen.

Meine Frage:

Mußten auch Bürgermeister die sich öffentlich für härteste Maßnahmen, wie Zwangsimpfungen und Beugehaft aussprachen, bei der Kommunalaufsicht antanzen?

Davon ist bisher nichts bekannt.

Also, Freiheit nur, wenn es ganz Oben genehm ist?

[Ironie] Die (Meinungs-) Freiheit gilt natürlich nur für "genehme Meinungen" / das gewünschte Verhalten. [/Ironie]

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