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Re: Und welche hoheitlichen Gründen haben wir hier?

Emma Peel schrieb am 05.01.2022 22:45:

Das Freiheiten und Rechte der Bürger eines Staates im Spannungsverhälnis stehen, ist mir bekannt.

Die Frage: "Mal abgesehen davon, das der "liberale Rechtsstaat" kein Subjekt ist, das in der Realität handelt, stellt sich die Frage, durch welche realen Handlungen welcher Personen dieser "liberale Rechtsstaat" mit den Freitheitsrechten seiner Bürger in Konflikt gerät und ob er dann, wenn er den Bürgern Freiheitsrechte nimmt, noch als liberaler Rechtsstaat bezeichnet werden könnte." bezieht sich nicht auf die Handlungen der Regierung, sondern diejenigen der Bürger, die einen Entzug dieser Freiheitsrechte erforderlich machen.

Einfach nach Gusto Freiheitsrechte zu gewähren oder zu entziehen macht einen Rechtsstaat nicht aus.

Der liberale Rechtsstaat ist natürlich ein Subjekt, wenn auch keine Person. Als Rechtsstaat sorgt er dafür, dass sein Staatswille kodifiziert wird, und sich die ausführenden Personen an das so geschaffene Recht halten müssen. Das macht den Rechtsstaat wesentlich aus.
Manch einer hält das für ein Gütesiegel. Warum eigentlich? In der Regel passiert das über den Vergleich mit anderen Herrschaftsformen, die dann schlechter wegkommen.

Der Rechtsstaat gewährt Freiheitsrechte und legt auch gleich die Grenzen fest, sowie die Fälle, bei denen er es sich vorbehält, diese Rechte einzuschränken. Der Rechtsstaat legt als per Gesetz(!) fest, wann er sich nicht mehr an seine Gesetze halten möchte: nationaler Notstand z.B.

Die Impfpflicht kollidiert mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, weiß nicht heißt, dass sie nicht trotzdem kommt. Und auch das wird dann rechtskonform abgewickelt, oder wenn nicht, später durchs Verfassungsreicht kassiert.

Kurz: der liberale Rechtsstaat gerät aktuell mit den gewährten Freiheitsrechten in Konflikt, weil sich die Bürger nicht wunschgemäß verhalten. Und deshalb stellt er klar, wie Freiheit immer schon gedacht war.

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