Das Freiheiten und Rechte der Bürger eines Staates im Spannungsverhälnis stehen, ist mir bekannt.
Die Frage: "Mal abgesehen davon, das der "liberale Rechtsstaat" kein Subjekt ist, das in der Realität handelt, stellt sich die Frage, durch welche realen Handlungen welcher Personen dieser "liberale Rechtsstaat" mit den Freitheitsrechten seiner Bürger in Konflikt gerät und ob er dann, wenn er den Bürgern Freiheitsrechte nimmt, noch als liberaler Rechtsstaat bezeichnet werden könnte." bezieht sich nicht auf die Handlungen der Regierung, sondern diejenigen der Bürger, die einen Entzug dieser Freiheitsrechte erforderlich machen.
Einfach nach Gusto Freiheitsrechte zu gewähren oder zu entziehen macht einen Rechtsstaat nicht aus.