Jein.
Denn wie genau dem Angegriffenen beisteht ist jedem selber überlassen.
Bei einem im Fremden Luftraum Abgeschossenen Flugzeug könnte eine folgenlose mündliche Verurteilung des Geschehens auch angemessen sein.
Jein.
Denn wie genau dem Angegriffenen beisteht ist jedem selber überlassen.
Bei einem im Fremden Luftraum Abgeschossenen Flugzeug könnte eine folgenlose mündliche Verurteilung des Geschehens auch angemessen sein.