morgen Stern schrieb am 10.03.2018 07:23:
M. E. wird das Bundesverfassungsgericht trotz aller Bauchschmerzen einfach nicht umhin kommen können, im Verfahren 1 BvL 7/16 (vgl. Punkt 22 in http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html ) die Sanktionspraktiken und damit den Kern des Forderns in Hartz4 als Verfassungsbruch zu werten. ...
Stimme uneingeschränkt zu. Allerdings befürchte ich, dass die Richter wieder nach irgendwelchen Wischi-Waschi-Formulierungen suchen, um der Politik nicht wirklich an die Karre fahren zu müssen. Darin sind sie ja ausgesprochen kreativ, ist hier allerdings schwierig, sie würden damit etliche eigene Entscheidungen über Jahrzehnte ad absurdum führen (müssen). Das ist sicher der Grund, warum es so lange dauert. Jedenfalls ist das derzeit der spannendste politische Aspekt in diesem Land.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.03.2018 12:42).