zurückgenommen.
ALG2 ist nämlich kein "bedingungsloses Grundeinkommen"!
Es gilt nämlich ALG2 bekommt nur wer bedürftig ist und kein Einkommen erzielen kann.
Nicht können weil krank, erwerbsunfähig behindert, Betreuung von Kindern oder nahen pflegebedürtigen Verwandten.
Ebenfalls nicht können weil die Arbeitssuche momentan ohne Erfolg ist, dann aber nur wenn in Absprache mit der Agentur Bewerbungen erfolgen oder an Qualifizierungen teilgenommen wird..
Sperren von ALG gibt es wenn die Kündigung selbst erfolgte oder durch massives Fehlverhalten voll gerechtfertigt war, z.B. Griff in die Ladenkasse, dauerndes Unpünktlichkeit usw.
Und es ist Großzügigekit des Sozialstaatt wenn dann trotzdem obwohl die Grudnvororraussetzungen nicht gegeben sind ALG2 teilweise gewährt wird..