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  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

Re: Die übertriebene Großzügigkeit bei ALG-Nichtvorraussetzung wurde

stackpointer schrieb am 10.03.2018 22:58:

zurückgenommen.

ALG2 ist nämlich kein "bedingungsloses Grundeinkommen"!

Schön formuliert - wäre dieses ominöse BGE nicht erst als Folge eines Sanktionsregime disktutiert worden müsste man heute den Begriff erfinden um zu veranschaulichen, dass einmal ein sozialerer Umgang mit Menschen herrschte, vor dem Abstellen einer "übertriebenen Großzügigkeit".

Sanktionen zudem dienen im Reformpaket als wirkungsvolles Lenkungsinstrument, das zum Gegenteil übertriebener Großzügigkeit nicht nur bei den Regelsätzen, sondern auch bei den Löhnen & Gehältern zu bewirken.

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