M. E. wird das Bundesverfassungsgericht trotz aller Bauchschmerzen einfach nicht umhin kommen können, im Verfahren 1 BvL 7/16 (vgl. Punkt 22 in http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html ) die Sanktionspraktiken und damit den Kern des Forderns in Hartz4 als Verfassungsbruch zu werten. Die wichtigste arbeits- und sozialpolitische Reform des bisherigen Jahrtausends in diesem Land wird dann hochoffiziell der Skandal sein, den es die ganze Zeit dargestellt hat. Die ganz große Koalition sieht das aber bis heute anders. Rotgrün hat das verantwortet, Schwarzgelb sowieso nie etwas anderes gewollt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1 BvL 7/16 quasi schon das gesamte Jahr 2017 auf dem Zettel. Lange können die da nicht mehr auf Zeit spielen. Grüne und SPD haben also wahrscheinlich noch ein paar Monate, der Öffentlichkeit gegenüber zu heucheln, man bereue etwas, was gerade noch nicht offiziell als Verfassungsbruch gewertet ist, bald aber sein wird. Frau Lange könnte insofern vielleicht zumindest ein paar Fetzen des Zombiegesichts der SPD wahren, wenn die SPD denn noch so viel taktische Vernunft aufbringen sollte. Aber das ist ja im Prinzip auch letztlich alles egal. Die jüngeren Generationen wissen eh sehr genau, wer sie über Jahrzehnte verarscht, beraubt und drangsaliert hat. Viel zu retten, wird da eh nicht mehr sein. Eine Entschuldigung? Pah! Eine Entschädigung wäre angemessen. Die müsste aber nicht bloß alle erreichen, die jemals im Hartz4-ALG2 waren, sondern das gesamte Prekariat der letzten eineinhalb Jahrzehnte, dessen Lebensverhältnisse und -chancen massiv durch die Hartz-Gesetzgebungen verschlechtert wurden. Was ist denn eine angemessene Entschädigungssumme für durchs Jobcenter angeordnete Zwangsarbeit? Oder dafür, dass jemand zum völlig unterirdischen Mindestlohn gerackert hat, um dem Hartz4-Regime nicht in die Hände zu fallen? Entschuldigung, tsts *kopfschüttel*, die SPD ist echt die billigste Hure wo gibt und meint deshalb, ihre Opfer müssten sich noch billiger prostituieren. Diese Zombiehure sollte sich mal klar machen: Eine Entschädigungsdiskussion wird spätestens nach dem Urteil des BVerfG zu führen sein. Mit einer billigen Entschuldigung wird's nicht getan sein. Zu der werden sie sich aber vermutlich eh nicht rechtzeitig durchringen können.