schlamutzelnase schrieb am 18.09.2024 02:01:
Der Anschlag, der auch Opfer in Syrien forderte, ist als Terror zu bezeichnen, auch als Kriegsverbrechen, weil nicht zwischen militärischen und zivilen Opfern unterschieden werden konnte.
Ein solcher Angriff ist auch gegen militärische Ziele ein Kriegsverbrechen, da nach dem Kriegsvölkerrecht auch "meuchlerische Tötung oder Verwundung von Militärangehörigen" darunter fällt. Den Umweg über zivile Opfer braucht man da gar nicht zu bemühen. Auch mit Soldaten darf man nicht machen was man will.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.09.2024 03:24).