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  • Anton Flegar

503 Beiträge seit 11.10.2019

Re: Die per definitionem "Guten" und die per definitionem "Bösen"

Sie verstehen es absolut nicht. Wo habe ich geschrieben, dass die arabischen Teilnehner am Pogrom total unschuldig sind? Sie argumentieren im Stil der Bild-Zeitung. Ich habe lediglich geschrieben, dass es Gründe für alles gibt. Das Erforschen von Gründen ist noch lange keine Rechtfertigung für eine Tat. Motive oder Gründe für eine Tat finden, versucht jedes Gericht. Erklärt ein Richter daher den Täter für unschuldig?

Beispiel der wiki-Artikel und zwischen den Zeilen gelesen:
1941 wollten sich die Araber im Irak vom Joch der britischen Besatzung befreien. Die Stimmung war aufgeheizt. Wiki beschreibt, dass die jüdische Bevölkerung in Bagdad die Briten willkommen hießen. Da muss nur ein Demagoge wie der deutsche Diplomat und die arabische Führungsperson in Bagdad die entsprechenden Worte finden und der aufgeheizte Mob stürmt los.
Für Sie: Das ist keine Rechtfertigung, sondern ein Grund. Wer das erkennt, kann auch etwas ändern.

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