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Avatar von mann-oh-mann
  • mann-oh-mann

mehr als 1000 Beiträge seit 01.01.2014

Re: "Vorstoß" oder "begrenzter Vorstoß"

Aha
Du würdest also zB einen Raubüberfall auf einen Geldtransfer, der durch einen vorsätzlichen Unfall ermöglicht wurde, in der Überschrift einer Zeitung mit zB 'Raub auf der B203', oder besser mit 'Unfall mit Fahrerflucht',
übertieteln?

Und das eigentliche geschehen dann erst im Beitrag ausführlich beschreiben?

Interessiert! Würde ich an deiner Stelle der Bild-Zeitung vorschlagen. Die wissen soetwas scheinbar gar nicht.

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