Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

552 Beiträge seit 28.01.2024

"forderten den Schutz der Versammlungs- und Meinungsfreiheit"

Die Meinungsfreiheit gilt nicht für die Unterstützung des Terrorismus. Wer eine verbotene Terrorgruppe öffentlich unterstüzt und selbst zum Terror aufruft ("Intifada, Intifada") macht sich bestenfalls strafbar.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten