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  • JohnDoe777

501 Beiträge seit 28.01.2024

"forderten den Schutz der Versammlungs- und Meinungsfreiheit"

Die Meinungsfreiheit gilt nicht für die Unterstützung des Terrorismus. Wer eine verbotene Terrorgruppe öffentlich unterstüzt und selbst zum Terror aufruft ("Intifada, Intifada") macht sich bestenfalls strafbar.

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