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Re: Unis haben sicher eine Hausordnung und ein Hausrecht

Levi R. Goldstein schrieb am 28.05.2024 13:30:

Unis sind vor allem öffentlich eingerichtete und geförderte Einrichtungen. Da sollten dann vor dem Hausrecht die Grundrechte gelten.

Den Lehrbetrieb zu stören und Haus und Inventar zu beschädigen ist sicher kein Grundrecht.

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