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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Wer gehött werden möcgre, äußert seine Meinung öffentlich.

Nicht in Räumen der Uni, sondern ausschließlich draußen. Sollte das jemand nicht verstehen -wo man seine Meinung sagen darf, damit es wirksame Meinungsäußerung ist - darf man davon ausgehen, daß man sich auf nichtöffentlichem Gebiet befindet, wo man sich anders zu verhalten hat. Legitim ist es, wenn Hausrecht oder Landrecht gebrochen wird, sofort die Polizei zu holen, die die Belästigung unterbindet (das ist Strafrecht, was dann gilt).
Niemand darf erzwingen, daß sich jemand irgenwelche wie auch immer als Meinung bezeichneten, teilweise gar wirren Äußerungen anhört - das nennt man Nötigung.

Gerne in der Öffentlichkeit, da kann man für grüne Füchse schreien, obstfressende Wölfe fordern, laut herumtoben, ohne etwas zu zerstören - und sonstwas tun, um in eine geschlossene Station zu kommen. Das bewertet dann die Öffentlichkeit. Die Menschen dort entscheiden, ob sie zuhören wollen, oder um Hilfe nachsuchen. Wer der "Meinung" ist, kriminelles Tun sei rechtens, wird so schnell merken, was wir unter Meinungsfreiheit verstehen: Reden, klar und verständlich. Nicht anderes. Das gilt für alle!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.11.2024 15:04).

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