Ich habe ganz allgemein gesprochen, dass es im Zusammenhang von "Migration" durchaus völkerrechtliche Abkommen gibt, was du bestritten hast.
Nein die GFK ist kein Abkommen über Migration, sondern ein Abkommen über einen zeitlichen Schutz. Sollte der Fluchtgrund entfallen, entfällt auch die Aufnahmeverpflichtung.
Aber du kannst mir gerne den Absatz zeigen, wo irgendwas von Migration steht:
https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf