... im Straßenverkehr und gegen das Waffengesetz."
Ach - so ein pickeligen Teenie, der mit einer Flasche im Rucksack auf dem G20 in HH aufgegriffen wurde, konnte man 17 Monate in den Knast stecken? Weil die Flasche ja als Wurfgeschoß hätte missbraucht werden können? Das ging als Exempel?
Aber ein Clanmitglied bei Verstoß gegen das Waffengesetz mal das obere Ende des Strafrahmens zu zeigen, das geht nicht?
Wo da wohl das Problem liegt?