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Avatar von obiwin
  • obiwin

692 Beiträge seit 20.07.2000

Re: Zur Meinungsfreiheit gehören auch Ausladungen

wenn ich eine Meinung nicht teile, sollte ich sie argumentativ widerlegen können, d.h. mit Fakten nicht mit Befindlichkeiten bzw. Emotionen zu argumentieren. Hierzu ist es nötig Entwicklungslinien von Ereignissen und Konflikten zu kennen, ggf. sind sogar Kenntnisse des internationalen Rechts ganz nicht zu verachten. Man kann dann streiten, wie man einzelne Argumente gewichtet, oder diese mit anderen zu entkräften versuchen. Das kann gerade, wenn man nicht einer Meinung ist, ungeheuer spannend sein und zu einem echten Erkenntnisgewinn selbst dann führen, wenn man den Argumenten der anderen Seite nicht folgen mag.

Eine Ausladung ist das Gegenteil einer Diskussion, es bedeutet, dass man sich entweder nicht argumentativ mit dem Standpunkt eines anderen auseinander setzen will oder dies schlicht nicht kann, weil einem z.B. die Argumente fehlen.
Meiner Erfahrung nach gilt: Je weniger fundiert eine Meinung/Haltung ist, desto stärker muss eine Diskussion selbiger abgewürgt werden.

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