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  • Mr.Hardware

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Re: Zur Meinungsfreiheit gehören auch Ausladungen

obiwin schrieb am 09.04.2024 21:08:

schon die Covidioten disqualifizieren Sie.
Vieles was Kritiker der Covid Maßnahmen bspw. der Impfungen zu bedenken gegeben haben, erweist sich im Nachhinein als korrekt.

Nenn’ einfach mal eines dieser Bedenken!

Aber bitte mit drei Bedingungen:

1.) Das Bedenken darf nicht ex post geäußert worden sein.

2.) Das Bedenken darf nicht bloß an der Meinung der Gegenseite zweifeln, sondern eine konkrete und überprüfbare Vorhersage gemacht haben.

3.) Der Eintritt der Vorhersage darf sich nicht durch die ergriffenen Maßnahmen verwirklicht haben. (Das die Übersterblichkeit geringer als erwartet waren, lag ja unter anderem daran, dass etwa große Grippewellen durch den Lockdown verhindert wurden.

Dann mal los!

MfG

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