TecDoc schrieb am 9. Mai 2008 23:00
> Noch so ein Null-Argument: Die Einspeisevergütung ist doch nur
> *deshalb* so hoch, *damit* die Erzeugungskosten gedeckt werden
> können!
Im Moment korrekt. Aber Du übersiehst, das die Preise für Energie
steigen und das die Produktionskosten für PV-Anlagen sinken. Ganz
platt formuliert, die PV wird in relativ kurzer Zeit konkurenzfähig
sein. Und da ist die Kernfusion eben noch Meilenweit von entfernt.
> Ich "spreche" sie ihnen nicht "ab", sie haben diese Kompetenz einfach
> nicht, können sie gar nicht haben - niemand kann für sämtliche
> heutige Technologien "kompetent" sein, schon gar nicht Otto
> Durchschnitts-Nicht-Techniker.
Ich behaupte, auch ein technischer Laie ist in der Lage das alles zu
Beurteilen, wenn man ihm die Zeit, die Informationen gibt und eine
Diskussion zuläßt. Mit der Begründung, ihr könnt das doch überhaupt
nicht beurteilen, baut man nur künstliche Hürden auf, die dann eben
zur Ablehnung führen, weil die Menschen sich bevormudet, belogen und
hintergangen fühlen. Und das zu Recht, weil nach meinen Erfahrungen
wird die Masche im dann rangezogen, wenn man den Menschen etwas
aufschwatzen und sie über den Tisch ziehen will, wenn man also etwas
zu verbergen hat.
> Eine Grundlage für annäherungsweise Beurteilung von Technologien ist
> nun mal technisches Verständnis auf einer
> naturwissenschaftlichen-mathematischen (Ausbildungs-)Basis.
Naja, eine derartige Ausbildung ist zumindest hilfreich.
> > Und das passiert häufiger als Du uns glauben
> > machen willst. Denk nur mal an Lipobay, um nur einen aktuelleren Fall
> > zu nennen. Vor Gericht reicht es aber nicht nur den
> > Kausalzusammenhang nachzuweisen, sondern Du musst dem Unternehmen
> > zumindest Fahrlässigkeit nachweisen.
>
> Das ist einfach falsch. Um Schadenersatzansprüche stellen zu können,
> reicht es nach dem heutigen Haftungsrecht aus, wenn der
> Kausalzusammenhang bewiesen ist.
> Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz sind für die strafrechtliche
> Würdigung relevant, nicht (mehr) für den Schadensersatz.
Wie dem auch sei. Nach meinem Kenntnisstand (Seminar zum Thema
Produkthaftung) wird im Fall der Produkthaftung die Beweislast
umgekehrt, wenn man als Unternehmen nachweisen kann, nach dem Stand
der Technik geprüft zu haben. Wenn Du das als Unternehmen, mittels
Entwicklungs- und Qulitätsaufzeichnungen, darlegen kannst, muss der
Kläger zweifelsfrei nachweisen, daß sein Schaden tatsächlich durch
Dein Produkt verursacht wurde, und er über mögliche Einschränkungen
in der Handhabung oder Verwendung nicht informiert wurde. In den
meisten Fällen ist das aber nicht so einfach wie Du glaubst. Das
läuft dann auf einen Gutachterprozeß hinaus und wird relativ teuer.
> Ich "fordere" das nicht, ich stelle schlicht die Unmöglichkeit fest:
> Selbst wenn man die Prüfungsergebnisse ganz "offen" jederman
> zugänglich machen würde, die meisten Menschen könnte sie kaum lesen,
> geschweige denn verstehen. Weil die meisten menschen eben keine
> Biologen, Chemiker, Mediziner, Techniker, etc. sind.
Also kann man die Dinge doch ruhig offenlegen. Also kann man doch mit
ruhigem Gewissen Transparenz schaffen.
> > Und noch einmal, wer den Menschen jegliche Kompetenz abspricht,
>
> Und nochmal: Ich "spreche" nichts "ab", ich stelle einfach fest, daß
> z.B. Menschen, die vielleicht nicht einmal einen Hauptschulabschluss
> haben, diese Kompetenz nicht *haben*.
Hauptsache Deine "Experten" können das. Der Rest hat gefälligst die
Schnauze zu halten.
> > wer ihnen quasi verbieten will sich selbst einen Eindruck über Chancen
> > und Risiken zu machen,
>
> "verbieten"? Sie *können* es einfach nicht!
Das ist eine Unterstellung die nicht stimmt.
Merkst Du nicht das Du die ganze Zeit den Menschen das Recht
abspricht, sich selbst ein Bild zu machen. "Fürsorgliche
Bevormundung" wäre noch die harmlosere Bezeichnung dafür.
> Noch so ein Null-Argument: Die Einspeisevergütung ist doch nur
> *deshalb* so hoch, *damit* die Erzeugungskosten gedeckt werden
> können!
Im Moment korrekt. Aber Du übersiehst, das die Preise für Energie
steigen und das die Produktionskosten für PV-Anlagen sinken. Ganz
platt formuliert, die PV wird in relativ kurzer Zeit konkurenzfähig
sein. Und da ist die Kernfusion eben noch Meilenweit von entfernt.
> Ich "spreche" sie ihnen nicht "ab", sie haben diese Kompetenz einfach
> nicht, können sie gar nicht haben - niemand kann für sämtliche
> heutige Technologien "kompetent" sein, schon gar nicht Otto
> Durchschnitts-Nicht-Techniker.
Ich behaupte, auch ein technischer Laie ist in der Lage das alles zu
Beurteilen, wenn man ihm die Zeit, die Informationen gibt und eine
Diskussion zuläßt. Mit der Begründung, ihr könnt das doch überhaupt
nicht beurteilen, baut man nur künstliche Hürden auf, die dann eben
zur Ablehnung führen, weil die Menschen sich bevormudet, belogen und
hintergangen fühlen. Und das zu Recht, weil nach meinen Erfahrungen
wird die Masche im dann rangezogen, wenn man den Menschen etwas
aufschwatzen und sie über den Tisch ziehen will, wenn man also etwas
zu verbergen hat.
> Eine Grundlage für annäherungsweise Beurteilung von Technologien ist
> nun mal technisches Verständnis auf einer
> naturwissenschaftlichen-mathematischen (Ausbildungs-)Basis.
Naja, eine derartige Ausbildung ist zumindest hilfreich.
> > Und das passiert häufiger als Du uns glauben
> > machen willst. Denk nur mal an Lipobay, um nur einen aktuelleren Fall
> > zu nennen. Vor Gericht reicht es aber nicht nur den
> > Kausalzusammenhang nachzuweisen, sondern Du musst dem Unternehmen
> > zumindest Fahrlässigkeit nachweisen.
>
> Das ist einfach falsch. Um Schadenersatzansprüche stellen zu können,
> reicht es nach dem heutigen Haftungsrecht aus, wenn der
> Kausalzusammenhang bewiesen ist.
> Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz sind für die strafrechtliche
> Würdigung relevant, nicht (mehr) für den Schadensersatz.
Wie dem auch sei. Nach meinem Kenntnisstand (Seminar zum Thema
Produkthaftung) wird im Fall der Produkthaftung die Beweislast
umgekehrt, wenn man als Unternehmen nachweisen kann, nach dem Stand
der Technik geprüft zu haben. Wenn Du das als Unternehmen, mittels
Entwicklungs- und Qulitätsaufzeichnungen, darlegen kannst, muss der
Kläger zweifelsfrei nachweisen, daß sein Schaden tatsächlich durch
Dein Produkt verursacht wurde, und er über mögliche Einschränkungen
in der Handhabung oder Verwendung nicht informiert wurde. In den
meisten Fällen ist das aber nicht so einfach wie Du glaubst. Das
läuft dann auf einen Gutachterprozeß hinaus und wird relativ teuer.
> Ich "fordere" das nicht, ich stelle schlicht die Unmöglichkeit fest:
> Selbst wenn man die Prüfungsergebnisse ganz "offen" jederman
> zugänglich machen würde, die meisten Menschen könnte sie kaum lesen,
> geschweige denn verstehen. Weil die meisten menschen eben keine
> Biologen, Chemiker, Mediziner, Techniker, etc. sind.
Also kann man die Dinge doch ruhig offenlegen. Also kann man doch mit
ruhigem Gewissen Transparenz schaffen.
> > Und noch einmal, wer den Menschen jegliche Kompetenz abspricht,
>
> Und nochmal: Ich "spreche" nichts "ab", ich stelle einfach fest, daß
> z.B. Menschen, die vielleicht nicht einmal einen Hauptschulabschluss
> haben, diese Kompetenz nicht *haben*.
Hauptsache Deine "Experten" können das. Der Rest hat gefälligst die
Schnauze zu halten.
> > wer ihnen quasi verbieten will sich selbst einen Eindruck über Chancen
> > und Risiken zu machen,
>
> "verbieten"? Sie *können* es einfach nicht!
Das ist eine Unterstellung die nicht stimmt.
Merkst Du nicht das Du die ganze Zeit den Menschen das Recht
abspricht, sich selbst ein Bild zu machen. "Fürsorgliche
Bevormundung" wäre noch die harmlosere Bezeichnung dafür.