Wie steht es mit Art. 5 GG?: Jeder hat das Recht, sich ungehindert zu
informieren, wobei eine Zensur nicht stattfindet!
Hier will man das blosse anschauen einer Seite mit event. strafbaren
Inhalten praeventiv verbieten (Zensur!), nur weil dort event. eine
abstrakte Moeglichkeit zum runterladen strafbarer Inhalte besteht?
Das Anlegen von "Negativlisten" duerfte einer gerichtlichen
Kontrolle im echten "Rechtsstaat" nicht standhalten!