Otto OHM schrieb am 03.10.2024 16:41:
"...könnten Sie sich vorstellen, am Donnerstag – wenn Ihnen dann danach wäre – ein Fenster Ihrer Stadtwohnung im dritten Stock mit einem Stück schwarz-rot-goldenes Tuch zu dekorieren? .."
Warum nicht ?
Die Nazifahne und auch die des Wilhelm des Großen war Schwarzweissrot , Schwarzrotgold unter denen verboten !
Wenn heute Nazis neben der alten Nazifahne unsere Fahne zeigen , dann nur deshalb weil es Denen erlaubt wird .
Das wäre mir neu. § 86a StGB
Unsere Fahne ist aber Hoheitssymbol , es liegt am Staat ob er es erlaubt diese Fahne für parteipolitische Veranstaltungen zu nutzen .
Halbwissen ist das gefährlichste Wissen. Tabu ist der Geier. Bundesadler
Die Bundesflagge an Haus und Auto
Die Verwendung der Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt. Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei - solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird. Bis auf § 1 Abs.1 des Flaggenrechtsgesetzes vom 8. Februar 1951 (BGBl. I S. 79) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3140), wonach alle Handels- und Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, die Bundesflagge zu führen haben, besteht für Bürger keine Flaggenführungspflicht und keine Vorgabe, wie die Bundesflagge gezeigt und geführt werden darf.
https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/beflaggung/allgemeines/hinweise-zur-beflaggung/hinweise-zur-beflaggung-node.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.10.2024 10:38).