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Avatar von Otto OHM
  • Otto OHM

mehr als 1000 Beiträge seit 17.09.2016

Bundesflagge frei - solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird

Eben ! Die deutsche Fahne - neben - der Nazifahne "Schwarzweißrot " und getragen von der erwiesenermaßen ( VG ) faschistischen NPD ?
Grundgesetz ?
"Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. "
Wo steht da was von Fahne ? mal beim Höcke nachfragen !
Alle anderen Gesetze ließen sich ändern ,wenn man wollte , eben weil ( siehe Überschrift) !

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