Otto OHM schrieb am 04.10.2024 11:47:
Eben ! Die deutsche Fahne - neben - der Nazifahne "Schwarzweißrot " und getragen von der erwiesenermaßen ( VG ) faschistischen NPD ?
Grundgesetz ?
"Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. "
Wo steht da was von Fahne ? mal beim Höcke nachfragen !
Alle anderen Gesetze ließen sich ändern ,wenn man wollte , eben weil ( siehe Überschrift) !
"Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Reicht schon. Im übrigen hatte ich den Link zum Bundesministerium des Innern und für Heimat angegeben, wo es steht.
Nebenbei wer die Flagge des Norddeutschen Bundes (später Reichsflagge) als Nazifahne bezeichnet, ist für mich nicht satisfaktionsfähig. Die Reichsflagge ist nicht verboten, ich finde jene Leute, die sie schwenken merkwürdig, milde ausgedrückt. Aber als letztes ein klein wenig Bildung: Die Nazifahne ist die Hakenkreuzflagge rot mit Hakenkreuz im weißem Kreis. Die ist ein Symbol einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen und verboten. § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
Es ging hier übrigens um die Fahnen mit schwarz-rot-gold. Wie man da auf Nazis, Reichsbürger und andere Gestalten kommt, ist nur mit völligem Unwissen in Geschichte zu erklären.