Dominius schrieb am 24.05.2018 14:29:
Rene Falk Thomasius schrieb am 24.05.2018 13:10:
Es handelt sich um ein Meinungstück welches wie immer bei TP nicht als solches gekennzeichnet ist! Daher. Eine Organisation "rechtsextrem" zu nennen wäre im Rahmen des Pressekodex nur zulässig wenn diese Organisation dafür von einem ordentlichen Gericht verurteilt wäre. [...]
"Deines Wissens" ist aber nicht das Maß aller Dinge.
Es gibt ein Gerichtsurteil, was explizit erlaubt, die AfD als "rechtsextremistisch" (synonym zu "rechtsextrem") zu bezeichnen. Der Link schwirrt hier sogar im Forum rum.
Ich bevorzuge allerdings "neofaschistisch".
Oha!
https://twitter.com/Loeffelmacher/status/984860459684761600/photo/1?tfw_site=HuffPostDE&ref_src=twsrc%5Etfw&ref_url=https%3A%2F%2Fwww.huffingtonpost.de%2Fentry%2Fafd-rechtsextrem-gericht-urteil_de_5ad1efe5e4b016a07e9ce220
Der Richter stellt damit also fest das in DE rechtsextremistische Parteien zu Bundestagswahlen zugelassen werden!
Das ist ja herzallerliebst!