Nun, es ist doch wohl ein Unterschied, ob man eine Busreise bezahlt (was ja auch nicht Artikel-Gegenstand der Kritik am AfD-Gebaren ist!) oder Kamerrraden mit Bargeld für das Zurschaustellen ihres patriotischen Eifers überzeugen muss. Und für deine angedeutete Zahlung von "Aufwandsentschädigungen" bleibst du - wie in rechten Hetzer-Kreisen schon lange üblich - den Beweis schuldig.