Dominius schrieb am 24.05.2018 14:29:
Es gibt ein Gerichtsurteil, was explizit erlaubt, die AfD als "rechtsextremistisch" (synonym zu "rechtsextrem") zu bezeichnen. Der Link schwirrt hier sogar im Forum rum.
Ich bevorzuge allerdings "neofaschistisch".
so weit mir bekannt, ist die Ableitung aus dem Urteil aber falsch. Das Urteil bezog sich explizit auf eine Person, die für sich somit die Genehmigung erhielt, nicht aber auf die Allgemeinheit - jeder müsste insofern ggf. selbst wieder klagen bzw. riskiert eben, von der AfD verklagt zu werden.
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/landgericht-giessen-afd-darf-rechtsextremistisch-genannt-werden-15549062.html
Der Gerichtssprecher betonte, dass sich die Entscheidung auf den konkreten Einzelfall beziehe.
Der Bund hat ja auch verloren ;)