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  • Kakapo3

196 Beiträge seit 20.07.2016

Re: 2 + 4 Vertrag

szul schrieb am 25.10.2024 10:33:

Kakapo3 schrieb am 25.10.2024 09:22:

Der 2 + 4 Vertrag konnte nicht regeln, ob eine NATO Osterweiterung stattfinden sollen, da Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und schon gar nicht die noch nicht souveränen Staaten, Tschechien, Slowakei, Litauen, Lettland, Estland nicht Teil des Vertrages waren.

Um in die NATO aufgenommen zu werden
reicht es für ein Land nicht, das einfach zu wollen,
sondern kein einziges NATO-Mitglied darf etwas dagegen haben.
Und vier NATO-Länder sind ja 2+3 Vertragspartner.
Allein ein deutsches Veto reicht schon aus,
damit es nicht zu einer Aufnahme eines neuen Landes kommt.

Das ist nicht ganz richtig, ein Veto Recht besteht nicht, die NATO nimmt auf und dies muss einstimmig erfolgen. Der 2+4 Vertrag hätte also (theoretisch) bestimmen müssen, wie Vertragsstaaten als NATO Mitglieder in zukünftigen hypothetischen Abtimmungen in der NATO sich zu verhalten haben. Das ist juristisch extrem ungewöhnlich und vermutlich sittenwidrig und hätte die Sowjetunion 1990 auch niemals durchsetzen können.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine gemeinsame Absichtserklärung zur Auflösung der NATO und des Warschauer Pakts gewesen. Gerade das war aber von allen Seiten nicht gewollt.

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