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  • Metronomicon

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Re: Woraus leitest du das Recht dazu ab? Und Sie?

_TomB_ schrieb am 25.10.2024 13:12:

Und jetzt diesen Satz bitte 1:1 auf die letzten 30 militärischen Interventionen der USA/NATO in den letzten 30 Jahren anwenden und diese dann auch "völkeerrechtswidriger Angriffskrieg" nennen. (Ein paar Hinweise für die Alzheimerkandidaten hier: Korea, Vietnam, Irak, Jugoslawien...)
Die "völkerrechtswidrigen Sanktionen" gegen jedweden Staat, der sich gegen den US-Hegemon erhebt, bitte nicht vergessen. (Kuba, Venezuela, Iran...)
Nach UN-Charta sind Sanktionen jeglicher Art nur nach Zustimmung des UN-Sicherheitsrats zulässig. Blöd, aber dafür hat man sein Doppelstandardsystem namens regelbasierte Weltordnung.

Ist ja witzig. Ich frage mich, wer da an Alzheimer leidet. 30 Jahre, das wäre seit 1994.
1950 Korea war ein UN Einsatz gegen den Aggressor Nordkorea, welches aktiv durch die Russen und Chinesen unterstützt wurde. Die Resolution ist weiterhin gültig.
1965 Vietnam im Rahmen der SEATO, nach dem Einmarsch des Nordens mit regulärer Truppen in den Süden.
Welchen Irak Krieg meinen Sie? Bei welchem die UN gegen den Irak vorging und dieser weiterhin durch russische Militärberater unterstützt wurde?

Das mit den Sanktionen ist eh aus dem Finger gesogen.
Es gibt schlicht keinen Paragraphen der UN Charta, welches nur durch den Sicherheitsrat bewilligte Sanktionen erlaubt.
Falls Sanktionen durch den Sicherheitsrat beschlossen werden, sind solche an alle Mitglieder bindend.

So geht das mit der regelbasierten Weltordnung.
Danke für die Demonstration.

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