Das mag bei Mehrheitsfindung legitim sein, passt aber nicht wirklich für Gruppierungen, die sich auf Einstimmigkeit gegründet haben. Da ist Erpressung mit einem Veto nicht wirklich vorgesehen, was idealerweise mit den Eintrittsvoraussetzungen geklärt sein sollte.
Ich denke an eine Bankräuberbande, bei der der Fahrer des Fluchtfahrzeugs droht, den Autoschlüssel in den Gulli zu werfen, wenn ihm nicht 80% der Beute zugesichert werden. Ja, das kann man so machen, und der Fahrer maximiert damit für sich den Ertrag - eine vertrauensvolle Basis für den nächsten Raubzug entsteht so eher nicht.
(Dies ist das tp-Forum, da wird ein Vergleich mit einer Verbrecherbande sicher goutiert)