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  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Sachliche Fehler

Die Nato liefert überhaupt keine Waffen. Die Waffenlieferungen sind Sache der Einzelstaaten.

Eine Ausnahme sind die Störsender zur Drohenabwehr, die die Ukraine jetzt bekommen soll. Es ist allerdings fraglich, ob man die als "Waffe" bezeichnen kann.

Die Ukraine bekommt auch Waffen von Nicht-NATO Staaten, z.B. aus Australien.

Das "Rammstein Format" ist ein Treffen der Ukraine-Kontaktgruppe, die nicht Bestandteil der NATO-Strukturen ist. Die besteht aus 50 Regierungen, also logischerweise auch aus Nicht-NATO Staaten, da die NATO nur 30 Mitglieder hat.

Das UN-Menschenrechtsbüro hat die jüngsten russischen Angriffe in einer vorläufigen Einschätzung als mögliche Kriegsverbrechen bewertet. Dabei wurde insbesondere die Uhrzeit des Angriffs in der "Rush-Hour" am Morgen und das Fehlen jeglicher Vorwarnung an die Bevölkerung sich in Sicherheit zu bringen berücksichtigt, die auf die Absicht hinweist, eine möglichst großen Zahl an zivilen Opfern zu produzieren. Jeder Staat hat die Verpflichtung, seine Bevölkerung so gut wie möglich vor Kriegsverbrechen zu schützen. Die Weltgemeinschaft ist dazu aufgefordert, ihm dabei zu helfen. Beschlossen wurde diese "Responsibility to Protect" von der Weltkonferenz der UN 2005. Dort heißt es in Artikel 138:

"Each individual State has the responsibility to protect its populations from
genocide, war crimes, ethnic cleansing and crimes against humanity. This
responsibility entails the prevention of such crimes, including their incitement,
through appropriate and necessary means. ... The international community should, as appropriate, encourage and help States to exercise this responsibility ...."

Die Staatengemeinschaft hat also jedes Recht, ja sogar die "Verantwortung", die Ukraine bei der Abwehr weiterer Angriffe auf Zivilisten und lebensnotwendige zivile Infrastruktur zu unterstützen. Es stellt hingegen ein Kriegsverbrechen dar, zivile Ziele zum Gegenstand von "Vergeltungsmaßnahmen" zu machen. Dieser ganze Ansatz der russischen Attacken läuft dem Kriegsrecht, dessen Ziel gerade der Schutz von Zivilisten und zivilen Einrichtungen ist, zuwider. Es handelt sich eben nicht um unvermeidliche Kollateralschäden, sondern um gezielte Angriffe auf nicht-militärische Ziele im Rahmen einer "Bestrafung" der Ukraine.

Die Ausrüstung der Ukraine mit einer wirksamen Luftabwehr ist also ein Gebot des humanitären Völkerrechts und keineswegs eine Eskalation des Kriegsgeschehens und macht macht schon gar nicht die Länder, die diese Hilfe leisten, zur Kriegspartei. Die Behauptung, die NATO versuche damit in der Ukraine "Fuß zu fassen" ist eine abenteuerliche Verdrehung der Fakten.

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