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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Ja!

DrM schrieb am 26.10.2024 14:01:

Hebammer schrieb am 26.10.2024 13:30:

Das sehe ich anders.

Niemand spricht im grunde von einer "Kündigung"
Was viel schlimmer ist: Die Russische Föderation kann den 2 + 4 Vertrag als nichtig erachten, da Deutschland und seine Konsorten vertragsbrüchig geworden ist.

Was wir bereits wissen: Es gibt keine internationale "übergeordnete" Insatanz, die dann schlichten, oder gar ein Machtwort sprechen könnte.

Eben drum schert sich Russland ja auch nicht ums Völkerrecht oder die Menschenrechte.

Was interessiert es also was Russland wie erachtet?

Meine Zustimmung.
Die russische Regierung wünscht die Gültigkeit der eigenen Spielregeln für das eigene Handeln.
Eindeutiger kann eine Regierung seine Verachtung für das Völkerrecht nicht demonstrieren.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.10.2024 16:54).

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