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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Kündigung des 2-Plus-4-Vertrages ist nicht möglich

Eine Kündigung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages (-> "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland") ist im Vertragstext nicht gefaßt. Somit ist jede Kündigung des Vertrages, einseitig oder gemeinsam durch alle Vertragspartner, nichtig. Einzig ergänzende Vereinbarungen können zu einer Klausel führen, die zu einer Änderung oder gar Kündigung des Vertrages führen. Doch dazu müßten sich die vier Siegermächte und Deutschland an einen Tisch setzen und neue Vereinbarungen aushandeln, was in der gegenwärtigen Situation undenkbar ist.

Ein Bruch das Zwei-Plus-Vier-Vertrages bleibt rechtlich also folgenlos. Nach einem Bruch des Vertrages wäre das allgemeine Völkerrecht maßgeblich, wenn der Bruch des Vertrages sanktioniert werden soll. Das Kriegsvölkerrecht schränkt für eine Nation, die sich nicht in einem bewaffneten Konflikt befindet, wie beispielsweise Deutschland, den Umfang und die Art der Stationierung von regulären Streitkräften und ihren Einsatz auf dem eigenen Territorium nicht ein.

Quelle:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wie-russland-propaganda-zum-zwei-plus-vier-vertrag-streut-ein-faktenfuchs,UAImlU4
Zitat:
"Marauhn sagt: "Selbst wenn Russland kündigen würde, gäbe es keine Rechtsfolgen, die den Status der Bundesrepublik beeinträchtigen würden." Es liege seiner Ansicht nach auch "überhaupt keinen Kündigungsgrund" vor. Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag selbst keine Kündigung vorsehe, sei insoweit das allgemeine Völkerrecht maßgeblich."

Kritik des Artikels:

Zitat:
"Auch deutsche Kommentatoren wie der Journalist und Medienproduzent Friedrich Küppersbusch äußerten zuletzt ihre Befürchtung, dass Deutschland durch die Stationierung von Nato-Truppen in Ostdeutschland auf völkerrechtlich gefährlich dünnem Eis wandeln – oder mehr noch: In einem heraufziehenden Dritten Weltkrieg abermals die Hauptrolle spielen könnte."

Die Hauptrolle als was?
Die Hauptrolle als Aggressor?

Herr Küppersbusch fällt vermutlich auf das Wording in Moskau herein.
Zweifel sähen: Deutschland ist in der Vergangenheit schuldig geworden und wird auch in der Zukunft schuldig sein.

Der eigentliche schlimme Finger ist die russische Regierung, die seit mindestens 10 Jahren ein klares Interesse daran erkennen läßt, die Gültigkeit des Völkerrechtes zu destabilisieren.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.10.2024 13:29).

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