Die NATO ist kein Völkerrechtssubjekt!
Das mag jetzt nach juristischer Erbsenzählerei klingen, ist aber im Internationalen Recht der einzig gültige Gradmasser um bilateral resp. international von einem anderem Völkerrechtssubjekt etwas fordern zu können. Dass die NATO sich stetig so geriert, als wäre sie eines, ändert nichts daran, dass sie eben keines ist. Die Forderungen der NATO haben daher die selbe Bedeutung wie die der Isartaler Schuhplattler und sollten medial auch dementsprechend gewürdigt werden.