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mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2013

Re: Details zum INS-Vertrag

Foriist schrieb am 05.01.2019 15:32:

http://www.cwipperfuerth.de/2019/01/03/inf-ruestungskontrollvertrag-vor-dem-aus/

Die Details sind komplex:
Dan Coats, der Chef aller US-Geheimdienste,erklärte am 30.11.2018, Russland habe den Marschflugkörper anfangs von einer festen, bodengebundenen Abschusseinrichtung gestartet. Das erlaubt der INF-Vertrag, wie Coats betont, obwohl die Rakete mehr als 500 km flog.
Der Abschuss ist nur vertragskonform als bodengebundenr TEST für ein Trägersysstem, das see- oder luftgestützt stationiert wird.
Falls ein typengleicher Marschflugkörper bodengebunden STATIONIERT wird verletzt dies den Vertrag. Dies wirft Washington Moskau vor: „Dann testete Russland“, so Coats, „denselben Marschflugkörper mit einer Reichweite unter 500 km von einer mobilen Anlage“, die landgestützt war. Dies untersagt der Vertrag, was unstrittig ist – jedoch nur, falls es um eine TYPGLEICHE Rakete ging, was Moskau bestreitet.

Ich schlage vor alle Protagonisten der jeweiligen mArschflugkörper in einer Reihe auf zu stellen, sie an eine der favorisierten Raketen zu binden und dann nach Countdown von Gina(124-62-107) gleichzeitig abzufeuern. Bewertet werden sowohl Vₒ als auch die erreichte Flugweite; zusätzlich gibt es noch, wie beim Eiskunstlauf bekannt, 'Haltungsnoten' bis 6,0 ...

... da lässt sich sogar die virtuelle Penislänge der senildebilen Viagraraketen-Machos zentimillimetergenau bemessen.

P.S.
im Kindergarten hätte Schwester Inge die Penze erst mal 5 Minuten in der Ecke stehen lassen ...

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