Die Väter des Grundgesetzes sind davon ausgegangen, dass auf einem Schiff nur Kapitän werden kann, der die Befähigung dazu hat. Studienabbrecher, Plagiateure und Dilettanten waren zwar nicht ausgeschlossen, aber dass der Kapitän und seine Mannschaft sich fast ausschließlich aus solchen Gestalten rekrutiert, erschien nicht vorstellbar.