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  • J@son

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Re: "ableiten, mit welchen Analysemethoden gearbeitet wurde"

_Peter_ schrieb am 11.09.2020 20:25:

Anders formuliert: Wenn die Bundeswehr mit 100% Sicherheit eine Novichok-Variante identifiziert hat, dann hat die Bundeswehr mit 100% Wahrscheinlichkeit einen Vorrat ebendieser Novichok-Variante.

Was 1. gegen die Vereinbarung mit der OPCW verstößt,*

Quelle für Novichok-Verbot z.B.
https://www.nature.com/articles/d41586-019-03686-y

Wikipedia schreibt dazu
--
Für die Verifizierung der Nachweismethoden ist aber die Synthese kleiner Mengen der fraglichen Stoffe nötig (das ist gemäß den OPCW-Regeln erlaubt), was sicher nur in zertifizierten Hochsicherheitslaboratorien, häufig Militärlaboratorien mit entsprechender Fachkenntnis über chemische Kampfstoffe, möglich ist.
--

Wobei es ja angeblich eine neue, härtere Variante war.
Wenn es eine neue Variante war, ist es aber eher unwahrscheinlich, daß die Bundeswehr was davon hat. Also wie haben sie es nachgewiesen? Wird man wohl, wie im Fall Skripal, nie erfahren.

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