Orakel Paul schrieb am 27.11.2022 13:35:
Die richtige nämlich? Von der erfahren wir nichts und sind damit so ratlos wie zuvor.
Ergibt sich die nicht indirekt daraus, worin Prof. Dr. Magnus Brechtken die Aufgabe seines Fachbereiches sieht? Nämlich...
... auf das verfügbare Wissen, auf die Ergebnisse von vielen Jahrzehnten Forschung immer wieder hinzuweisen und den Menschen deutlich zu machen: Schau her, das alles ist uns bereits verfügbar, man muss es bitte nur zur Kenntnis nehmen. Wir müssen also Aufklärung betreiben und die Menschen zum Selberdenken anregen.
Das verlangt Ausdauer, weil einfache Weltbilder vordergründig schneller einfache Antworten liefern. Aber man sollte den Menschen schon zutrauen, dass sie aus eigenem Interesse verstehen wollen.
Klingt doch vernünftig, in Verbindung mit dem Herrn Prof. Dr. Magnus Brechtken zu eigenen Zutrauen in die Bediensteten des öffentlichen Dienst, in der Annahme diese würden sich "im Rahmen der grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit beweg(en)“ schimmert leider eine vermeintlich "richtige dritte Lesart" durch - ob das Zutrauen gerechtfertigt erscheint ist eine Anregung zum Selberdenken (solange Gesetz Gesetz und Befehl Befehl blieben ließen sich die Staatsbediensteten auch in jüngster Vergangenheit zu grundgesetzwidriger Praxis herab, und begründeten das regelkonform mit der Arbeit am Allgemeinwohl, mehr im Rahmen einer Staatsraison als der grundgesetzlichen Rechtsstaatlichkeit, der sich Prof. Dr. Magnus Brechtken ebenso sicher sein wird wie die schöne Hölderlinhaubitze von der "Bundeswehr Universität" in München.)