Verstehe ich jetzt echt nicht. Wenn die Hersteller nicht in der Lage sind, die Daten zu anonymisieren, wie sind sie dann in der Lage, die Studie doppeltverblindet durchzuführen?
Ginge es um die Abwägung von "Rechtsgütern", stünde der Datenschutz der Studienteilnehmer gegen Milliarden von Betroffenen, gegen die Kostenübernahme mittels Steuergeldern, gegen die politische Brisanz mit Blick auf Verabreichungspflichten und Eingriffen ins öffentliche Leben. Sogar mit verfassungsmäßiger Relevanz. Und da haben wir ja nun gelernt, dass selbst verfassungsmäßige Rechte des Einzelnen ganz klar hinter dem öffentlichen Interesse auf Gesundheitsschutz - sogar gegen eine wirtschaftlich bedingte "Überlastung des Gesundheitssystems" - zurückstehen. Nicht zuletzt auch im Bereich "Datenschutz" in Dienstverhältnissen. Warum sollte der Datenschutz der Studienteilnehmer da anders gewichtet sein?
Die Hersteller können da also eigentlich rein gar nichts "ins Feld führen". Die Daten werden sie aber trotzdem nicht herausgeben. Denn das würde ja dazu führen, dass sie die Deutungshoheit verlieren. Und das ist ja weder im Interesse der Hersteller noch der "entscheidenden" Gremien oder politischen Instanzen.