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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Nein, Widerspruch, Firmen ANDERS besteuern, auch bei Erbschaften!

Hohe Steuern ähnlich der einkommenssteuer auf ALLE heruasgezogenden
Gewinne!

Beraterhonorare wie beim Märkliin-Eisenbahnraub stattdessen als
innländische hier steeurpflichtige Einkünfte.

Ebenso alle ins Ausland fliesssende Pachten, Mieten, Zinzen, Berater-
und Lizensgebühren.

Ein ordentlicher Steuerprüfer findet auch übertriebende Gehälter für
mißratende Erben als Frühstücksdirektoren!

Im Gegenzug Thesaurierung von Erträgen steuerlich nicht
bestrafen,selbsterwirtschaftetes Eigenkapital als die günstigste
Finanzierungsart gestalten.

Damit Firmen robust machen für das Routinegeschäft, aber unattraktiv
für Übernahmen um Geld rauszuziehn.

Quellensteuer auf alle Kapitlaerträge = Höchssteuersatz.

Und gönnen wir dem tüchtigen Juniorchef die belastungsfrie
Fortführung, mißgönnen wir ihm aber Einstellung von Direktoren und
dann Playboyleben.

Übernahmepreise werden dann deutlich niedriger und unattraktiv wenn
dort nichts zum "Filetieren" ist.

Grundsätzlich, keine Dividende oder Boni wenn Kredite laufen.

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