Da gibt es nichts zu verschieben. Planung und Vorbereitung sind Teil des Angriffs, immer schon gewesen.
Verschoben war allenfalls die Notwehranwendung in der Gerichtspraxis, die das ignoriert hat, und von den Opfern widerstandsloses Abschlachten verlangte - was im übrigen gegen das Menschenrecht auf Notwehr verstößt.
Abwehr bedeutet in der Praxis nunmal Prävention.