Erexopia schrieb am 26.08.2019 10:57:
Da gibt es nichts zu verschieben. Planung und Vorbereitung sind Teil des Angriffs, immer schon gewesen.
Verschoben war allenfalls die Notwehranwendung in der Gerichtspraxis, die das ignoriert hat, und von den Opfern widerstandsloses Abschlachten verlangte - was im übrigen gegen das Menschenrecht auf Notwehr verstößt.
Abwehr bedeutet in der Praxis nunmal Prävention.
wenn der Angriff tatsächlich erfolgt, weil der liebe Gott vor die Tat immer den Willen zur Ausführung gesetzt hat.
früher hiess es:
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet UND dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt
A UND B == A und B müssen beide Wahr sein, sonst ist die Aussage falsch
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.08.2019 11:14).