Erexopia schrieb am 26.08.2019 11:48:
Es reicht beim Angriffskrieg die Gefahr eines Kriegs, es muss der Krieg selbst gar nicht eintreten. Und die Gefahr eines Kriegs besteht immer, diese Bedingung ist daher immer erfüllt.
Und ebenso besteht durch die Vorbereitung eines Angriffs auch die Gefahr eines Angriffs, auch das ist immer gegeben. Man muss nicht die Zukunft abwarten, ob er tatsächlich stattfindet.
aber man sieht, das auch hier die "Gefährdung" nach vorne verlegt werden sollte. Weg von der Gefahr, hin zur Gefahr von Gefahr.
Das kann man als versuch sehen ein U-boot in die verfassung einzuschleusen, ein Präzedenzfall für ebendiese Vorverlegung, die man später dann ausweiten kann.