SATFVT schrieb am 08.10.2024 15:03:
Kann man noch von einem Markt reden wenn für 2/3 der Installierten Kraftwerksleistung es eine gesetzlich garantierte Einspeisegarantie zu einem gesetzlich garantierten Preis gibt?
Hast du nicht mitbekommen dass die Großen Anlagen keinen garantierten Preis sondern eine Marktprämie erhalten und diese nach §51 unter umständen auch auf 0 sinkt?
Der Betreiber erhält die Einnahmen aus dem Verkauf des Stromes und wenn dieser Preis niedriger ist als die Förderhöhe, dann erhält er zusätzlich die Marktprämie, damit er in Summe die Förderhöhe erhält. Die Förderhöhe ist der Preis, zu der Betreiber den Zuschlag in der Auktion bekommen hat. Er kann damit rechnen, dass er für die nächsten 20 Jahre diese Förderhöhe erhält. Sein einziges Risiko ist, dass der Strompreis dauernd negativ wird. Womit aber in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist.
Salopp ausgedrückt, bekommt er einen Preis garantiert.