roko schrieb am 21.09.2014 15:09:
Wie hattest du deinen Widerspruch begründet?
LG,
roko
Ich habe u.a. die aktuell unvollständige Rechtslage, noch ausstehende Gerichtsentscheidungen hinsichtlich der Beitragserhebung, den mehrfachen, belegbaren Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag, den daraus resultierenden Bruch der daraus ableitenden gesetzlichen Vertragswerte aufgeführt.
So wie ich die Antwort der Eintreiber interpretieren darf, sind laufende Verfahren, ausstehende Gesetzesänderungen oder ein Widerspruch kein Grund nicht zu zahlen. Der Beitragsservice sieht sich grundsätzlich nur für den Einzug der Abgaben zuständig, alles andere wird durch andere Instanzen bearbeitet. Leider werden diese nicht genannt - die werden schon wissen warum.
Der letzte Absatz war allerdings auch interessant:
Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten (§10 Abs. 3 Satz 3 RBStV in Verbindung mit §195 BGB )
Die kursiven Hervorhebungen sind von mir.
Gruß,
Sartec