Lies dir mal meinen Beitrag unten im Thread durch "Tip für....".
Der Rundfunkbeitrag kann nicht eingeklagt werden vor Gericht. Das Eintreiben des Beitrages vor Gericht ist gar nicht möglich, das Eintreiben beruht einzig und allein auf Einschüchterung. Weißt du, warum es überhaupt RundfunktBEITRAG heißt? Ein Beitrag ist etwas, das man freiwillig bezahlt, wie den Beitrag im Sportverein. Juristisch betrachtet ist das Zahlen des Rundfunkbeitrages eine freiwillige Leistung, es kommt nie ein Vertragsverhältnis zustande. Der Rundfunkbeitrag beruht auf einem VERTRAG, an dem du nicht beteiligt bist. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Lies mal meinen anderen Beitrag unten.