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  • wagenburgler

2 Beiträge seit 25.02.2017

Re: Tips für den GEZ Boykott

pinguin74 schrieb am 21.09.2014 23:06:

Da hier einige den Mut haben, dieses Zwangssystem zu boykottieren, soll das mit einigen Tips meinerseits belohnt werden ;-)

Das wird wohl ein längerer Beitrag werden.

1.) "Zwangsanmeldung"

Eine Zwangsanmeldung gibt es nicht. Verträge beruhen auf *zwei* *übereinstimmenden* Willenserklärungen. Eine einseitige Zwangsanmeldung kann es daher nicht geben.

Wenn ein Brief mit einer Anmeldung kommt, beantwortet man diesen Brief folgendermaßen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Ihr Angebot, mit Ihnen ein Vertragsverhältnis einzugehen nicht an und widerspreche der Anmeldung. Da durch meine Zurückweisung die für einen Vertrag notwendige übereinstimmende Willenserklärung fehlt, kommt mit Ihnen kein Vertragsverhältnis zustande."

2.) Wenn eine Mahnung kommt

Hier wird es interessant. Denn die GEZ Gebühr hat keine gesetzliche Grundlage. Der Rundfunksstaatsvertrag ist ein *VERTRAG* zwischen Bundesländern und Rundfunkanstalten. Du bist an diesem Vertrag nicht beteiligt, daher hast du auch KEINE Pflichten aus diesem Vertrag!

Die Antwort auf eine Mahnung kann wie folgt aussehen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, zwischen Ihnen und mir besteht kein Vertragsverhältnis, aus dem sich für mich Pflichten ergeben hätten. Weisen Sie mir nach, dass zwischen Ihnen und mir ein Vertragsverhältnis besteht." Bumms, kurz und knackig.

Wenn dann eine verschwurbelte Antwort kommt mit Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag, schreibst du diese Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise erneut darauf hin, dass zwischen Ihnen und mir kein Vertragsverhältnis besteht. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog. "Rundfunksstaatsvertrages", damit bin ich kein Vertragspartner und damit unteliege ich keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig."

Die GEZ sieht nun, dass sie mit einem Menschen zu tun hat, der den GEZ Betrug durchschaut hat, in aller Regel geben sie dann auch auf.

Wenn die GEZ weiter mahnt, ist das Recht dennoch auf deiner Seite. Jetzt wird es noch interessanter. Bitte schau mal auf den Absender. Ist der Absender der "Beitragsservice", wie auch unter http://www.rundfunkbeitrag.de ? Dann schaut mal auf das Impressum:

http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Es geht um diesen Satz:"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung".

Wisst ihr, was das bedeutet? Was für eine Ungeheuerlichkeit das ist?

Der Beitragsservice ist NICHT RECHTSFÄHIG! Er kann also keine Willenserklärung abgeben. Ein Neugeborenes ist nicht geschäftsfähig, ein Neugeborener kann kein Auto kaufen. Er ist aber Träger der Menschenrechte, ein Neugeborener IST rechtsfähig.

Der Beitragsservice dagegen ist nicht rechtsfähig, er kann also KEINE Willenserklärungen abgeben! Wer keine Willenserklärungen abgeben kann, der kann dir nicht mal zum Geburtstag Grüße übermitteln.

Das bedeutet, JEDER Schriftverkehr, jede Mahnung des Beitrasgsservice ist IN SICH NICHTIG.

Wenn also die GEZ weiterhin mahnt, kommt einfach diese Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise erneut darauf hin, dass zwischen Ihnen und mir kein Vertragsverhältnis besteht. Desweiteren weise ich darauf hin, dass Sie keine geschäftsfähige Entität darstellen. Da Sie zu einer Abagabe von Willenserklärungen nicht befähigt sind, sind Ihre Forderungen nichtig. "

Rumms. Jetzt weiß die GEZ, dass du den Betrug durchschaut hast.

Und selbst wenn die weiterhin nicht locker lassen und einen Handlanger schicken, mit einem "Vollstreckungsbescheid", dann macht folgendes:

Schaut euch mal den "Vollstreckungsbescheid" der GEZ an, der kommt nämlich in der Regel nie von einem Gericht! Ist damit nichtig. Vielmehr liegt hier eine Täuschung vor!

Wenn der nette Herr von der GEZ vorbeikommt, dann macht ihr folgendes. Ihr lasst in freundlich herein, lasst euch den Dienstausweis zeigen UND seinen PERSONALAUSWEIS. Davon macht ihr ein Foto oder schreibt die Daten seines Ausweises ab.

Dann sagt ihr dem Herrn folgendes:"Lieber Herr Meier, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie PERSÖNLICH als Überbringer dieses Vollstreckungsbescheides für dessen Inhalt verantwortlich sind. Da dieser Vollstreckungsbescheid nicht von einem Amtsgericht ausgestellt wurde, täuschen Sie ein amtliches Schreiben vor. Damit machen Sie sich strafbar. Ich werde daher diesen Vollstreckungsbescheid mit Ihren Personalien an meine Staatsanwaltschaft übergeben, mit der Prüfung, ob Sie eine Straftat begangen haben. Ich habe den begründeten Verdacht, dass Sie sich gegen § 263 StGB strafbar gemacht haben. Da Sie mir einen Bescheid zustellen, der den Anschein eines amtlichen Dokumentes erweckt, tatsächlich aber von einer privaten Firma ausgestellt wurde".

Und wenn ihr dem Mann von der GEZ das gesteckt habt, dann hätte ich gern einen Faceshot von seinem Gesicht.

Ich fasse mal zusammen:

Die Rundfunkgebühr ist ein PRIVATRECHTLICHES Konstrukt, kein gesetzliches.

KEIN Bürger in DE ist Teil des Rundfunkssstaatsvertrages, damit gibt es auch keine Pflichten aus diesem Vertrag.

Der Beitragsservice ist eine NICHT RECHTSFÄHIGE PRIVATE Entität, eine Firma. Durch die fehlende Rechtsfähigkeit kann der Beitragsservice auch keine Forderungen erheben.

Der Beitragsservice kann juristisch nicht einmal einen Brief schreiben, er kann keine Willenserklärungen abgeben! Damit sind alle Schreiben in sich NICHTIG.

Ich hoffe, ihr habt nun erkannt, dass der Rundfunkbeitrag eine Betrugsmasche ist!

Der Rundfunkbeitrag kann aus o.g. Gründen auch nie gerichtlich eingeklagt werden.

Sollte es zum äußersten kommen, dann müsste man vor Gericht einfach o.g. Punkte vorbringen. Damit könnte jede Klage abgeschmettert werden.

Lasst euch nicht einschüchtern!

Bezahlt einfach nicht für diese Propagandaschau.

Februar 2017: Da mir die Rechtsantragsstelle des AG Berlin Schöneberg sagt, es gäbe keine Rechtsmittel oder Einwendungsmöglichkeiten mehr, die sache sei höchstrichterlich entschieden (ich vermute, mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts) sah ich nur die Wohnungslosmeldung, um wenigstens künftige Forderungen zu vermeiden.
Konto, da gepfändet, werde ich vermutlich kündigen, auch um weitere enorme Stornokosten für Einzugsermächtigungen etc. zu vermeiden - die haben mich schon knapp 100 E gekostet, in 1/2 Monat
Wie ich mein kleine Vermietertätigkeit weiter betreibe, ohne Konto, muß ich sehen.
En bloc - Zahlungen für mehrere Monate im Voraus. ev. ;
ich empfehle das Video Youbube "Grundrechtepartei" gut 20 min. lang, wo ein Abgeordneter eines Schleswig Holsteiner Stadtparlaments begründet, warum diese verkappte Steuer verfassungswidrig sei. Auch deren Parteiprogramm ist äußerst lesenswert, obwohl die als Partei nicht zugelsssen werden, keine Ahnung, warum.
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Mich würden verschärft Tipps interessieren, wie man als nunmehr wohnungsloser Kontogepfändeter, von DL aus, zu erträglichen Kosten, im Ausland ein Konto bekommt - ich vermute aber, das wird nichts, da wohl 50 Länder bereits den Bürger gläsern gemacht haben, und dort wohl auch für DL gepfändet wird. Richtig zielführend ist wohl nur eine kleinere Revolution mit dem Ziel, das Grundgesetz wieder instand zu setzen.

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