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Avatar von pinguin74
  • pinguin74

mehr als 1000 Beiträge seit 03.09.2006

Re: Gleich doppelt falsch

ADie schrieb am 21.09.2014 15:18:

Was Kompa da zusammengeschreibselt hat, sind keine Fakten

Selbst wenn, hättest mit einem Gebührenboykott nullkammanull Chancen.

Du hast Null Ahnung. Die Rundfunkgebühr kann gerichtlich nicht eingeklagt werden, da die Rundfunkgebühr juristisch keine Forderung gegen Rundfunkteilnehmer begründen kann. Dass weiß auch der Beitragsservice, darum können die auch keinen Beitrag einklagen.

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